Leasing
Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der der Leasingnehmer das Recht erhält, ein Objekt gegen Zahlung einer regelmäßigen Leasingrate zu nutzen, ohne es zu besitzen.
Leasingverträge können für verschiedene Vermögenswerte wie Fahrzeuge, Maschinen, Photovoltaik Anlagen oder Büroausstattung abgeschlossen werden und bieten Privaten und Unternehmen Flexibilität sowie gegebenenfalls steuerliche Vorteile. Es gibt verschiedene Arten von Leasingverträgen, darunter Operate-Leasing und Finanzierungsleasing, die sich in ihren Bedingungen und Verpflichtungen unterscheiden.
Gängigste Leasingobjekte
• PKW
• Motorrad
• LKW
• Maschinen
• Baumaschinen
• Photovoltaikanlagen
• Heizungen
• Büroeinrichtung
• Gastroeinrichtung
• uvm.
Vorteile für Privatpersonen
Vorteile für Unternehmer
- Niedrige monatliche Raten: Geringere Zahlungen als bei einem Kredit.
- Kein hoher Kaufpreis: Keine große Anzahlung erforderlich.
- Regelmäßige Modellwechsel: Stets die neueste Technik und Sicherheitsfeatures.
- Planbare Kosten: Feste Raten erleichtern die Budgetplanung.
- Steuerliche Vorteile: Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar.
- Schonung der Liquidität: Kapital bleibt für andere Investitionen frei.
- Bilanzneutralität: Leasingobjekte erscheinen oft nicht in der Bilanz.
- Aktualität: Regelmäßiger Austausch der Fahrzeugflotte.
Leasingvarianten
Operatives Leasing
Finanzierung Leasing
Restwert Leasing
- Kurzfristige Laufzeit
- Fahrzeugrückgabe am Ende der Laufzeit
- Oft inklusive Wartung und Service
- Längere Laufzeit
- Möglichkeit, das Objekt am Ende der Laufzeit zu kaufen
- Leasingnehmer trägt Wartungs- und Reparaturkosten
- Festgelegter Restwert zu Vertragsbeginn
- Leasingnehmer trägt das Risiko eines geringeren Restwerts
- Oft niedrigere monatliche Raten
Leasingsonderzahlung
Eine Leasingsonderzahlung ist ein Bestandteil des gesamten Leasingentgelts.
Diese Vorauszahlung, die zu Beginn des Vertrags fällig wird, wird vom Leasinggeber als zusätzliches Leasingentgelt angerechnet. Dadurch reduzieren sich die monatlichen Leasingraten entsprechend.
Die Leasingsonderzahlung ist steuerlich auf 30% der Bruttoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten (inkl. MwSt.) des Leasingobjekts begrenzt.
Depot-Zahlung
Statt einer Leasingsonderzahlung kann auch eine Depotzahlung zu Beginn des Vertrags vereinbart werden, um zusätzliche Sicherheit zu bieten oder als Alternative zur Sonderzahlung. Diese Depotzahlung wird am Ende der Laufzeit vom Leasinggeber entweder zurückerstattet oder mit dem Restwert des Leasingobjekts bzw. dessen Verkaufspreis an den Leasingnehmer verrechnet. Steuerlich ist die Depotzahlung auf 50% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Leasingobjekts (exkl. MwSt.) begrenzt und darf nicht den kalkulierten Restwert (exkl. MwSt.) überschreiten. Zusammengefasst dürfen Leasingsonderzahlung und Depot insgesamt steuerlich bedingt maximal 50% der Anschaffungskosten betragen.